Fahren mit Blaulicht und Einsatzhorn will gelernt sein Drucken E-Mail
Mittwoch, den 16. Februar 2011 um 12:32 Uhr

Katastrophenschutz-Helfer wurden zum Thema "Fahren mit Sonder- und Wegerechten" geschult

Anfang Februar stand das spezielle Thema "Fahren mit Sonder- und Wegerechten" auf dem Ausbildungsplan der ehrenamtlichen Katastrophenschutz-Helfer aus Hilden, Langenfeld und Monheim. Während der zwei jeweils knapp zwei Stunden Fortbildungen referierte ein Fahrlehrer der Berufsfeuerwehr Leverkusen über das Fahren von Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten, sprich mit Blaulicht und Martinhorn.

Insbesondere wurden die rund 50 teilnehmenden Helferinnen und Helfern der EE NRW LEV 04 wie die Katastrophenschutz-Einsatzeinheit formell bezeichnet wird, in allgemeine Inhalte und Bedeutung, Rechtsfolgen, das richtige Verhalten bei Nutzung von Sonderrecht und Wegerecht sowie bei Fahrten im Verband unterrichtet. Bei dieser Unterweisung möchten die Malteser ihren Helferinnen und Helfern als Fahrzeugführer sicher im Umgang mit den Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr machen, wenn es zum Ernstfall kommt.

Aber was sind Sonder- und Wegerechte? Die Sonderrechte erlauben das Abweichen von Regeln der Straßenverkehrsordnung zur Erfüllung dringendlicher hoheitlicher Aufgaben - im Gegensatz zum Wegerecht, wonach alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen haben. Dessen Nutzung ist allerdings nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder es schwere gesundheitliche Schäden oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden gilt. Die Wegerechtsfahrt ist demnach die Fahrt mit Sondersignal, also mit Blaulicht und Martinhorn.

Daneben wurde noch das Thema "Fahren im geschlossenen Verband" abgehandelt: bei solchen Kolonnenfahrten sind Kraftfahrzeugverbände als ein einzelnes Fahrzeug anzusehen. Dabei müssen alle Fahrzeuge des Verbandes als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein, hierfür sind farbige Flaggen an der linken Fahrzeugseite einzusetzen. Das Fahren im geschlossenen Verband wird bei Fahrten zu überörtlichen Einsatzorten praktiziert, wenn die gesamte Einsatzeinheit geschlossen ausrückt.

Wer sich bei der Katastrophenschutz-Einheit der Malteser ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich bei bei Christian Nitz vom Malteser Hilfsdienst e.V. in Langenfeld über unser KONTAKTFORMULAR oder per Telefon 02173 / 8 11 10 melden. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr. Die Geschäftsstelle in der Karlstraße 3 in Langenfeld ist zudem auch jeden Mittwoch von 19:00 bis 21:00 Uhr für alle Interessierten geöffnet.

Gemeinsam wird dann überlegt, wie viel Zeit der Interessent in der Woche „schenken“ möchte und welche Aufgabenfelder er spannend findet. Die Malteser bilden ihre ehrenamtlichen Helfer für den Dienst aus und bieten ihnen kostenlose Qualifizierungskurse an.