|
Schutz für die ganze Familie Als
Mitglied des Malteser-Hilfsdienstes können Sie wenn Sie bei Ihrem
Eintritt einen entsprechenden Antrag gestellt haben, den Rückholdienst
in Anspruch nehmen.
Der Malteser-Hilfsdienst hat eine Rückholversicherung bei der Hallesche-Nationele Krankenversicherung abgeschlossen. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zahlt jedes Mitglied hierfür jährlich 1,89 €. (Stand 2001) als Prämie für die Rückholversicherung. Versichert sind neben dem Mitglied auch dessen Ehepartner und alle unterhaltsberechtigten Kinder.
Wann und wo gilt die Versicherung?Versicherungsschutz besteht bei jeder Reise des Mitglieds oder eines mitversicherten Angehörigen - im Inland wie im Ausland. Bei Reisen ins Ausland endet er jedoch jeweils nach Ablauf von drei Monaten.
Die Voraussetzungen für eine RückholungWenn ein Mitglied oder ein Mitversicherter Angehöriger nach einem Unfall oder einer Erkrankung einer Heilbehandlung bedarf, besteht ein Anspruch auf Krankenrücktransport unter der Voraussetzung, daß
- eine angemessene medizinische Versorgung am Aufenthaltsort nicht gewährleistet ist oder
- der erforderliche Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauern würde.
Kein Versicherungsschutz besteht......
bei Verletzung einer Mitwirkungspflicht durch den Patienten, also z.B.
dann, wenn die Einsatzzentrale Rückholdienst nicht informiert oder wenn
ihren Anweisungen zuwidergehandelt wurde. ... soweit der Patient mit eigenen oder öffentlichen Verkehrsmitteln die Rückreise antreten kann. Kosten, die übernommen werden - Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem erforderlichen Krankenrücktransport in ein heimatnahes Krankenhaus anfallen
- Alle Leistungen der Einsatzzentrale
- Bei
einem Todesfall im Ausland die Kosten der Überführung an den Heimatort
- innerhalb Europas bis zu 5.000 €, außerhalb Europas bis zu 10.000 €.
- Bei einer Bestattung im Ausland die Bestattungskosten bis zur Höhe der üblichen Überführungskosten
Was wir außerdem für Sie tun
Unsere Einsatzzentrale Rückholdienst ist Tag und Nacht für Sie erreichbar, ein Anruf genügt, und wir werden für Sie aktiv. - Wir nehmen Kontakt dem Krankenhaus auf und sprechen mit dem behandelnden Arzt
- Wir
legen in Absprache mit dem behandelnden Arzt und gegebenenfalls dem
Hausarzt das optimale Transportmittel für die Rückholung fest – z.B.
Krankenwagen, Hubschrauber, Ambulanzflugzeug
- Wir klären die Kostenübernahme mit der Versicherung und kümmern uns anschließend um die Abrechnung
- Wir organisieren den Rücktransport und sorgen für eine Begleitung durch erfahrene Notärzte und Rettungsassistenten
- Wir erledigen die erforderlichen Zollformalitäten
- Wir regeln die Aufnahme des Patienten in ein geeignetes heimatnahes Krankenhaus
- Wir benachrichtigen gegebenenfalls die Angehörigen
Kontaktaufnahme mit unserer Einsatzzentrale in KölnIn
einer Notsituation, die eine Rückholdienst erforderlich machen könnte
nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit unserer Einsatzzentrale
Rückholdienst in Köln auf. Die Notrufnummer finden Sie auf der
Rückseite Ihrer Malteser-Karte. InformationspflichtVor
einem Rücktransport sind wir auf Ihre Mithilfe vor allem durch
entsprechende Informationen angewiesen. Zur Feststellung der
Transportnotwendigkeit ist eine ärztliche Untersuchung des Patienten am
Aufenthaltsort erforderlich. Um die Rückholung veranlassen zu können, benötigen wir im einzelnen folgende Informationen: - Name und Adresse des Mitglieds der Mitgliedsnummer
- Name, Aufenthaltsort und Alter des Patienten
- Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses
- Name und Telefonnummer einer Kontaktperson am Aufenthaltsort
- Name und Telefonnummer der Angehörigen und des Hausarztes
Jetzt
können die Mitarbeiter unserer Einsatzzentrale aktiv werden. Sie
überprüfen die Möglichkeiten und die Notwendtgkeit des Rücktransportes
und leiten alles weitere in die Wege. Die derzeit aktuellen Vertragsbedingungen finden Sie unter: www.malteser.de
|